RA Dr. Ulrich Hallermann
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Die gesetzliche Berufsbezeichnung ist Rechtsanwalt. Verliehen wurde die Berufsbezeichnung in der Bundesrepublik Deutschland. Die berufsrechtlichen Regelungen sind in Bundesrechtsanwaltsordnung, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Berufsordnung für Rechtsanwälte, Fachanwaltsordnung und Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union niedergeschrieben. Die berufsrechtlichen Regelungen sind öffentlich zugänglich im Internet.
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