Wie läuft ein Strafverfahren ab? – Ein Überblick für Mandanten
Wenn Sie als Beschuldigter mit einem Strafverfahren konfrontiert sind, stellt sich oft die Frage: Was passiert nun? Wie läuft das Verfahren ab, und worauf muss ich achten? Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Phasen eines Strafverfahrens und zeigt auf, welche Rechte und Pflichten Sie haben.
Vorab: Bezug zu Disziplinarverfahren oder Arbeitsrecht
Ulrich Hallermann wird als Strafvertreidiger bei Ermittlungen mit Bezug zu Disziplinarverfahren oder arbeitsrechtlichen Themen tätig. Dies hat für die Mandantschaft den Vorteil der Lösung aus einer Hand: Es müssen nicht zwei Anwälte mandatiert werden, was häufig zu Reibungsverlusten führen kann. Die gesamte Angelegenheit wird von Ulrich Hallermann betreut.
Beispiele für strafrechtliche Ermittlungen mit Bezug zu Disziplinarverfahren und Beamtenrecht:
- Korruption von Führungskräften
- Steuerhinterziehung durch Finanzbeamte
- Liebesbeziehungen von Lehrern mit Schülerinnen
1. Die Einleitung des Strafverfahrens – Ermittlungsverfahren
Ein Strafverfahren beginnt mit dem sogenannten Ermittlungsverfahren. Dieses wird entweder durch eine Strafanzeige oder von Amts wegen durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeleitet. Ziel dieses Verfahrens ist es, herauszufinden, ob eine Straftat vorliegt und wer sie begangen hat.
Was passiert im Ermittlungsverfahren?
- Die Polizei oder Staatsanwaltschaft sammelt Beweise, vernimmt Zeugen und wertet Spuren aus.
- Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen – und das sollten Sie auch, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben.
- Sie können Akteneinsicht beantragen (über Ihren Anwalt), um zu erfahren, welche Beweise gegen Sie vorliegen.
- Am Ende entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt wird oder Anklage erhoben wird.
Wichtig: Schon im Ermittlungsverfahren kann ein Strafverteidiger viel für Sie tun – etwa eine Verfahrenseinstellung erreichen oder eine Verteidigungsstrategie entwickeln.
2. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft – Einstellung oder Anklage?
Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft mehrere Möglichkeiten:
- Einstellung des Verfahrens: Wenn keine hinreichenden Beweise für eine Straftat vorliegen oder ein geringfügiges Vergehen vorliegt, kann das Verfahren eingestellt werden – gegebenenfalls auch gegen eine Auflage (z. B. Geldzahlung).
- Anklageerhebung: Wenn die Staatsanwaltschaft davon überzeugt ist, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist, wird sie Anklage erheben. Das Gericht prüft dann, ob ein Hauptverfahren eröffnet wird.
- Strafbefehl: Bei weniger schweren Delikten kann die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragen. Wenn Sie diesen akzeptieren, kommt es nicht zu einer Hauptverhandlung. Sie können aber Einspruch einlegen, wenn Sie mit der Strafe nicht einverstanden sind.
3. Das Hauptverfahren – Gerichtsverhandlung und Urteil
Falls die Anklage zugelassen wird, kommt es zum Hauptverfahren vor Gericht. Dieses läuft in mehreren Schritten ab:
1. Ladung zur Hauptverhandlung: Sie und Ihr Anwalt erhalten eine Ladung zur Gerichtsverhandlung.
2. Verhandlung vor Gericht:
- Die Anklage wird verlesen.
- Sie können sich äußern oder schweigen.
- Zeugen werden befragt und Beweise vorgelegt.
- Ihr Verteidiger kann Anträge stellen und für Sie argumentieren.
3. Plädoyers: Am Ende halten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Ihr Verteidiger ein Schlussplädoyer.
4. Urteilsverkündung: Das Gericht fällt ein Urteil – Freispruch oder Verurteilung.
Wichtig: Je nach Schwere der Tat findet das Verfahren vor dem Amtsgericht (Einzelrichter oder Schöffengericht) oder dem Landgericht (mit Berufs- und Laienrichtern) statt.
4. Rechtsmittel – Berufung und Revision
Wenn Sie mit dem Urteil nicht einverstanden sind, können Sie dagegen vorgehen:
- Berufung: Bei Urteilen des Amtsgerichts können Sie eine erneute Verhandlung vor dem Landgericht beantragen.
- Revision: Wenn Verfahrensfehler vorliegen, können Sie das Urteil beim nächsthöheren Gericht überprüfen lassen.
5. Die Vollstreckung der Strafe
Falls das Urteil rechtskräftig wird, beginnt die Strafvollstreckung. Das kann eine Geldstrafe, eine Bewährungsstrafe oder eine Freiheitsstrafe sein. Auch hier gibt es rechtliche Möglichkeiten, z. B. eine Ratenzahlung oder einen Antrag auf Strafaufschub.
Fazit: Ein erfahrener Strafverteidiger ist entscheidend
Ein Strafverfahren kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Deshalb sollten Sie so früh wie möglich einen kompetenten Verteidiger hinzuziehen. Er kann Ihre Rechte wahren, Beweise prüfen und auf eine Einstellung oder eine mildere Strafe hinwirken.
Haben Sie Fragen zu einem laufenden Verfahren? Kontaktieren Sie mich – ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!